Nie wieder alleine zum Amt

2013-04-26 3

Wer sind die Mitläufer und was machen die so?

1.
Mitläufer begleiten ehrenamtlich Hilfesuchende zu Terminen bei Ämtern und zum Jobcenter.
Sie unterlassen dabei alles was dem Hilfesuchenden in seiner Sache schaden könnte.

2.
Mitläufer erstellen nach einer Begleitung, wenn es vom Begleiteten gewünscht wird, ein Gedächtnisprotokoll
welches dem Hilfesuchenden übergeben wird. Das Protokoll wird vom Mitläufer und dem Begleiteten unterschrieben.

3.
Datenschutz und Verschwiegenheit über persönliche Daten sind uns sehr wichtig und wir behandeln
die uns zur Kenntnis gebrachten Informationen absolut vertraulich!

4.
Es wird vor dem Termin abgesprochen, ob der Mitläufer nur als stummer Begleiter auftritt,
der sich ggf. Notizen macht, oder ob er in die Diskussion mit dem Sachbearbeiter eingreifen darf.

5.
Es findet keine Missionierung statt: Eine Beeinflussung der Begleiteten zum Zwecke politischer, religiöser oder
wirtschaftlicher Anwerbung oder der aktiven Mitarbeit bei den Mitläufern lehnen wir ab.

6.
Zuverlässigkeit: Ein Mitläufer hält sich an die getroffenen Vereinbarungen.

7.
Der Begleitete kann jederzeit (auch während des Termins) den Mitläufer ohne Angabe von Gründen
aus seiner Funktion entlassen. Hierauf weist der Mitläufer hin und respektiert den Wunsch des Hilfesuchenden.

8.
Bei Verstößen gegen die gemeinsam beschlossenen Verhaltensregeln ist eine Beschwerde
über einen Mitläufer unter folgender Adresse möglich:

mitlaeufer@wirgehenmit.org

Wir versuchen dann gerne zu schlichten (und müssen es uns natürlich letztendlich auch vorbehalten,
einzelne Mitläufer die sich nicht an die Regeln halten, auszuschließen).

Mehr findet Ihr hier : http://wirgehenmit.org/

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