Informationspflichten im Franchising - Franchise-Beratung

2010-01-07 10

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Dr. Jan Patrick Giesler ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Meyer-König und Experte in Sachen Informationspflichten im Franchising. Auf Grund seines Informationsvorsprungs gegenüber dem Franchisenehmer ist der Franchisegeber verpflichtet, bestimmte Fakten über sein System offen zu legen. Werden Informationen nicht ordnungsgemäß zugänglich gemacht, kann der Franchisegeber haftbar gemacht werden.

Reinhard Wingral ist im Vorstand der Global Franchise AG tätig und kennt sich bestens mit den Informationspflichten des Franchisenehmers aus. Auch der Franchisenehmer ist verpflichtet, bestimmte Dinge, wie zu Beispiel die Höhe des Eigenkapitals, seinen beruflichen Werdegang und seine persönlichen Verhältnisse offen zu legen.

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