Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts befand nun das vom Bundestag beschlossene Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates als verfassungswidrig, weil diesen beiden Gremien keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt worden seien. Mit anderen Worten: Statt die Rechte von Bundestag und Bundesrat auszuweiten und zu stärken, gab es diese Rechte auf und delegierte sie an Brüssel!