Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die Staatsanwaltschaft in Frankreich fünf Jahre Haft und den Entzug des passiven Wahlrechts für die Rechtspopulistin Marine Le Pen gefordert. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten für Le Pens Partei Rassemblement National.
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