Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für rechtskräftig erklärt. F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen war sie vom Landgericht Itzehoe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. F. war dagegen in Revision gegangen.