Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.