AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
2024-05-13 27
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten.