Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Konkret ging es um die Frage, ob die Bundesregierung Kreditermächtigungen in Höhe 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, für Klimaschutzmaßnahmen verwenden kann. Die Richter erklärten das Vorhaben für verfassungswidrig und gaben damit einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt.