Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I in dritter Instanz auf. Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten