Zwar ist der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gesetzlich nicht verboten, dennoch können Arbeitgeber ihn im Arbeits- oder Tarifvertrag ohne Angabe von Gründen verbieten. Somit können Arbeitnehmer, die unter Alkoholeinfluss arbeiten, eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung riskieren. Aber was gilt, wenn der Arbeitgeber Alkohol anbietet?