Wer kurzfristig eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen möchte, der kann das nur per Fax machen. Per Email darf es nicht sein, das nimmt das Bundesverfassungsgericht nicht an. Die Antwort gibt es dann vorab per Fax und dann zusätzlich mit Brief. Das wurde einer Partei bei der Wahl zum Verhängnis. (2021)