Stephan Rölli Schötz Keine Scheu vor dem Denkmalschutz

2023-02-17 5

Stephan Rölli Schötz: Keine Scheu vor dem Denkmalschutz

Stephan Rölli Schötz beschreibt die Vorzüge des Kaufs eines denkmalgeschützten Gebäudes

Als Geschäftsinhaber der Rimmo-Invest AG weiß Stephan Rölli Schötz, dass Kunden oft zögern, wenn es um den Kauf eines denkmalgeschützten Objekts geht. Scheu ist allerdings nicht nötig, wenn man weiß, worauf man bei einer Immobilie unter Denkmalschutz achten muss.

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ziehen in der Regel alle Blicke auf sich. Wer stand nicht schon mal vor einem alten Fachwerkhaus aus dem 17. Jahrhundert und hat sich gefragt, wie viele Menschen wohl darin gelebt haben und wie viele Geschichten in den Mauern stecken? Keine Frage: Die historischen Immobilien haben ihren ganz eigenen Charme. Wenn es aber darum geht, ein solches Objekt zu erwerben, zögern die meisten Leute. Zu groß ist die Angst vor den Regeln und der Baufälligkeit, die das Alter der Häuser mit sich bringen kann. Stephan Rölli Schötz von der Rimmo-Invest AG ist Experte, wenn es um den Verkauf, Kauf und die Aufbereitung denkmalgeschützter Objekte geht und weiß, dass eine solche Furcht unberechtigt ist — wenn man mit dem richtigen Plan an die Sache herangeht.

WAS BEDEUTET DENKMALSCHUTZ?

Steht ein Bauwerk unter Denkmalschutz, stammt es meist aus einer vergangenen Epoche und gilt als Erinnerungsdenkmal an bestimmte Personen, Ereignisse, künstlerische Leistungen oder soziale beziehungsweise technische Errungenschaften. Laut Stephan Rölli Schötz, ist es also ein kulturelles Erbe, dass deshalb davor bewahrt wird, abgerissen oder allzu sehr verändert zu werden. Sanierungsprojekte obliegen bei einem Denkmal-geschützen Objekt meist der kantonalen Denkmalpflege, die beurteilt und genehmigt.

WAS BEINHALTET DER DENKMALSCHUTZ?

Welchen Schutzumfang der Denkmalschutz eines Objekts hat, ist wie Stephan Rölli Schötz erklärt, von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn es gibt insgesamt drei verschiedene Arten von Denkmalschutz, unter deren Kategorie ein Gebäude fallen kann. Ist der Bau beispielsweise mindestens 30 Jahre alt, entscheidet die Gemeinde über Bauvorhaben. Als kantonale Objekte bezeichnet man dagegen Bauwerke, die einen historischen Zusammenhang besitzen und generell als schützenswert eingestuft werden. Eine Umbaumöglichkeit ist hier nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege möglich. Denkmalgeschützte Gebäude stehen ebenfalls unter dem Schutz des Kantons.

WAS SOLLTE MAN ALS KÄUFER EINES DENKMALGESCHÜTZTEN OBJEKTS BEACHTEN?

Grundsätzlich empfiehlt Stephan Rölli Schötz, den Schutzstandard des Gebäudes durch einen Fachmann bestimmen zu lassen. So weiß man als Käufer genau, was im Falle von Sanierungsmaßnahmen auf einen zukommen würden und kann sich einen umfangreichen Finanzierungsplan aufstellen. Generell ist es allerdings ratsam, immer ein bisschen Geld mehr zur Seite zu legen, da bei Gebäuden unter Denkmalschutz auch immer wieder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können.

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