Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.