Nicht nur berufsbezogene Impfpflicht: Das sind die neuen Maßnahmen

2021-12-10 14

Ab 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Rettungsdiensten einen Impfnachweis vorlegen. Impfen dürfen künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Bundesländer dürfen wieder, wenn nötig Restaurants schließen.