Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus soll das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend zum Stillstand kommen. Zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte müssen laut einem Beschluss von Bund und Ländern flächendeckend schließen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Banken.