Karlsruhe sieht Recht auf selbstbestimmtes Sterben

2020-02-26 10

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und deshalb das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig, mit der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt worden war.