Hartz-4-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

2019-11-05 28

Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.

Easy Viral Banner Traffic