US-Präsident Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren. Zu diesem Urteil kam ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr. Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitter den ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung.