Der Dieselskandal wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH): Das Oberlandesgericht Braunschweig wies eine Klage des Rechtsdienstleisters Myright gegen Volkswagen ab, Myright wird daher Revision vor dem obersten deutschen Gericht beantragen. Der Dienstleister wirft VW wegen des Einbaus von Schummelsoftware in Dieselautos unter anderem Betrug und sittenwidriges Verhalten vor.