Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor rund 18 Jahren ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sieht eine Schuld des als Neonazi bekannten Ralf S. nicht als erwiesen an.