► AfD - Alice Weidel legt Einspruch gegen Ordnungsruf ein und fordert eine namentliche Abstimmung

2018-05-18 6

Siehe auch die entsprechende Rede:
Deutscher Bundestag, am 17.05.2018
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Mai 2018, den Einspruch der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel gegen einen Ordnungsruf, den ihr Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble erteilt hatte, in namentlicher Abstimmung mit 549 Stimmen bei 85 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
„Diskriminierung aller Kopftuch tragenden Frauen“

Die AfD-Abgeordnete hatte in der Aussprache zum Etatentwurf 2018 des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 16. Mai, gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“

Für diese Bemerkung, die zu tumultartigen Szenen bei den anderen Fraktionen geführt hatte, erteilte ihr der Bundestagspräsident einen Ordnungsruf mit der Begründung, Weidel diskriminiere damit alle Frauen, die ein Kopftuch tragen. Weidel hatte dagegen fristgerecht Einspruch eingelegt.
Quelle: Bundestag.de