Ein schnelles Verfahren: Der europäische Haftbefehl

2017-11-03 1

Die Wirkung eines europäischen Haftbefehls erklärt Salvador Viada, ein Staatsanwalt am Obersten Gericht Spaniens.

Jedes EU-Land erkenne richterliche Handlungen der anderen Länder ebenso an wie die eigenen, erläutert Viada.

Wenn also ein Richter einen Haftbefehl gegen jemanden in der EU ausstelle, dann trete das in Kraft – ziemlich schnell, innerhalb einer Frist von sechzig Tagen, verlängerbar um einen Monat.

Allerdings ist nicht jedes Verbrechen in jedem Land gleichermaßen strafbar: Eine Reihe von Anklagen sei sofort möglich, so erklärt Viada, bei anderen komme nicht automatisch eine Auslieferung in Frage.

So müsse man mit belgischem Recht vergleichen, ob ein Anklagepunkt in Spanien auch dort in irgendeiner Weise existiere.

Das ganze System funktioniere aber, weil die Länder gegenseitig darauf vertrauten, dass der Rechtsstaat geachtet werde.

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