Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Ungarns und der Slowakei gegen Flüchtlingsquoten zurückgewiesen.
Damit müssen die beiden Länder auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen.
Der EU-Beschluss vom September 2015, in dem die Umverteilung der Migranten beschlossen wurde, sei rechtmäßig, so die Richter in Luxemburg.
Ungarn, die Slowakei, aber auch Rumänien und Tschechien hatten sich gegen diesen Beschluss gestellt. Auch Polen weigert sich bisher, Flüchtlinge und Migranten aufzunehmen. Bei dem Beschluss geht es um die Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen. Sie haben gute Chancen auf Asyl.
Die Richter sagten nun, der Beschluss zur Umverteilung der Migranten sei ein gutes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten.
Sollten sich Ungarn und die Slowakei, aber auch andere EU-Länder, weiterhin weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen. Dieses kann hohe Geldstrafen mit sich bringen.