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2017-08-02 0

heiligen Schrift ist für alle.“ 79. {{|lang=la| Utile et necessarum est omni tempore, omni loco, et omni personarum generi, studere el cognoscere spiritum, pietatem et mysteria sacræ Scripturæ.}} {{| Es ist nützlich und notwendig zu allen Zeiten, an allen Orten und für jedermann, den Geist, die Frömmigkeit und die Geheimnisse der heiligen Schrift zu erforschen und kennen zu lernen.}} 80. {{|lang=la| Lectio sacræ Scripturæ est pro omnibus.}} {{| Das Lesen der heiligen Schrift ist für alle.}} Zitatrecht[Quelltext bearbeiten] Hier ist besonders § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes wichtig, der sich innerhalb des Urheberrechts damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck. Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. Natürlich sollte die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen, und – noch entscheidender – die eigene geistige Leistung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum zitierten Text stehen. „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, Stellen eines erschienenen Werkes der Mu