In der ungarischen Hauptstadt Budapest haben hunderte Menschen vor dem Parlament demonstriert. Ihr Protest richtete sich gegen ein von der Regierung geplantes Gesetz über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen. Die Arbeit von Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, soll durch verschiedene Auflagen eingeschränkt werden. Das Parlament soll Mitte Juni über das Gesetz abstimmen. Die offizielle Begründung der Regierung ist der Kampf gegen Geldwäsche. Die ungarische Regierung steht wegen ihrer restriktiven Haltung gegenüber Migranten und Angriffen auf die Zivilgesellschaft in der Kritik. Wegen eines neuen Hochschulgesetzes leitete die EU-Kommission im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.
Das EU-Parlament hatte Mitte Mai beschlossen, Ungarns Rechtsstaatlichkeit offiziell zu prüfen. Der Vorschlag, ein formales Verfahren vorzubereiten, stammt von Sozialdemokraten, Liberalen, Linken und Grünen. Bei der Abstimmung in Straßburg sprachen sich aber auch über 60 Abgeordnete der christdemokratischen EVP dafür aus. Zu der Fraktion gehört die Fidesz-Partei des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, dessen Sprecher verärgert auf die Entscheidung reagierte. Ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll die Einhaltung der Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewährleisten. Es kann in letzter Konsequenz zum Entzug von Stimmrechten für ein EU-Land führen. Dafür müssen die Mitgliedstaaten aber zunächst einstimmig – Ungarn ausgenommen – eine «schwerwiegende und anhaltende Verletzung» von EU-Werten feststellen. Eine «eindeutige Gefahr» von Werteverstößen birgt aus Sicht des EU-Parlaments bereits die gegenwärtige Situation. «Ungarn ist ein Test für die EU, ihre Fähigkeit und Bereitschaft unter Beweis zu stellen, auf Gefahren und Verletzungen ihrer eigenen Gründungswerte durch einen Mitgliedstaat zu reagieren», heißt es in der Resolution.