Die acht türkischen Soldaten, die nach dem gescheiterten Militärputsch mit einem Hubschrauber nach Griechenland geflohen waren und dort Asyl beantragt hatten, dürfen nicht an die Türkei ausgeliefert werden. Dies entschied der Oberste Gerichtshof Griechenlands am Donnerstag. Die Richter folgten der Generalstaatsanwaltschaft. Sie hatte argumentiert, es sei nicht auszuschließen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden.
Die zwei Majore, vier Hauptleute und zwei Unteroffiziere waren Mitte Juli 2016 während des Putschversuchs in der Türkei per Hubschrauber nach Griechenland geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmaßlichen Putschisten.
Die Soldaten hatten um ihr Leben gefürchtet, als ihr Stützpunkt von Bürgern und Polizisten beschossen wurde.