Spanisches Verfassungsgericht kassiert Stierkampfverbot in Katalonien

2016-10-20 2

Seit vier Jahren gibt es in Katalonien keine legalen Stierkämpfe mehr, jetzt aber hat das spanische Verfassungsgericht das Verbot gekippt. Nach mehrheitlicher Meinung des Tribunals überschreitet der Beschluss von 2010 die Kompetenzen des katalanischen Regionalparlaments.

Die Gewerkschaft der spanischen Toreros begrüßte das Urteil: “Es scheint, dass wir unserem Beruf wieder nachgehen können, der legal ist und zudem zu einem Kulturgut dieses Landes erklärt wurde. Wir haben eine rechtliche Grundlage, mit der wir unseren Beruf und unser Leben, den Stierkampf, verteidigen können”, so Juan Diego, Präsident der Gewerkschaft.

Die erst 2013 erfolgte Erklärung des Stierkampfs zum nationalen Kulturgut gab nach Angaben aus Justizkreisen wohl den Ausschlag für das Tribunal. Auch über eine Verbot müssen deshalb national entschieden werden. Der genaue Urteilstext wird in den kommenden Tagen erwartet.

Die katalanische Regierung, die mehr Autonomie von Madrid will, kündigte umgehend an, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu ignorieren.

Angestrengt hatte die Prüfung des katalanischen Verbots die konservative Volkspartei (PP) des geschäftsführenden spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy. Ein Verbote gibt es aber auch auf den Kanarischen Inseln, und dort schon seit 1991.

Zu den Gegnern des Stierkampfs gehören neben Tierschützern auch viele katalanische Unabhängigkeitsaktivisten. Sie sehen den Stierkampf nicht als ursprünglichen Teil ihrer regionalen Kultur. Bis zum Verbot gab es aber auch in Katalonien einen vollen Stierkampfkalender – und häufig, volle Arenen.