An diesem Dienstag wird ein Urteil der Europäischen Kommission im Fall Apple erwartet.
Eigenen Angaben nach hatte die EU-Kommission 2014 ein förmliches Prüfverfahren gegen den US-Multimediakonzern eingeleitet, “es gehe dabei um ‘beihilferechtliche Fragen’.”.http://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2015/part2_de.pdf In einem Zwischenbericht hatte die EU-Kommission erläutert, Apple habe ihrer Ansicht nach von günstigeren Steuerbedingungen profitiert. Die irische Regierung betont, dass die Vereinbarung, die 1991 geschlossen und 2007 neu aufgelegt wurde, rechtens sei. Sollten die Praktiken als wettbewerbswidrig eingeschätzt werden, könnten Nachforderungen in Milliardenhöhe folgen.
Apple-Geschäftsführer Tim Cook betonte gegenüber der Washington Post, die Steuerbedingungen in Irland seien nicht für sein Unternehmen maßgeschneidert worden, sondern für alle anwendbar gewesen.