Burkini-Verbot an Frankreichs Stränden vorläufig aufgehoben

2016-08-27 10

Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat das sogenannte Burkini-Verbot in einer Gemeinde bei Cannes vorläufig aufgehoben. Die für ein Verbot nötigen Risiken lägen nicht vor, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei deshalb nicht gerechtfertigt, so der “Conseil d‘État”.

Die Enscheidung ist vorläufig und gilt derzeit nur für die Gemeinde Villeneuve-Loubet. Sie hat aber Signalwirkung und dürfte für weitere Aufhebungsanträge in den inzwischen rund 30 Kommunen an der Côte d’Azur mit ähnlichen Verboten sorgen.

Kritiker begrüßten die Entscheidung, darunter die Organisation Human Rights League, die Beschwerde gegen das Verbot in Villeneuve-Loubet eingelegt hatte. Sie verweisen auf den in Frankreich geltenden Grundsatz der individuellen Religionsfreiheit. Zur Terrorbekämpfung eigne sich ein Burkini-Verbot nicht, so die Kritiker.

Im Land war eine heftige Debatte zu den körperbedeckenden Badeanzügen muslimischer Frauen entbrannt. Mehrere konservative Bürgermeister hatten erstmals in diesem Sommer Burkinis an den Stränden ihrer Gemeinden verboten. Einige Muslime fordern auch Sonderzonen für Frauen, die in Burkinis baden wollen – ähnlich den FKK-Stränden.

Das Thema schlägt nicht nur in Frankreich Wellen. Gestern hatten in London einige gegen Burkini-Verbote demonstriert.

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