Historische Strafe für Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning

2015-07-15 4

In einem der mutmaßlich letzten Auschwitz-Prozesse hat das Lüneburger Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 94-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 Juden in dem Konzentrations- und Vernichtungslagerkomplex schuldig gesprochen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt klären.

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