In einem der mutmaßlich letzten Auschwitz-Prozesse hat das Lüneburger Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 94-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 Juden in dem Konzentrations- und Vernichtungslagerkomplex schuldig gesprochen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt klären.