Vier Jahre Haft für Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning

2015-07-15 5

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für den 94-Jährigen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Gröning war wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Juden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt.