Ein Gesetz von 1958 erlaubt es in Bulgarien, Minderjährige wegen anti-sozialen Verhaltens zu bestrafen. Der nicht genauer definierte Begriff dient der Rechtfertigung zahlreicher Inhaftierungen ab einem Alter von 14 Jahren. In einem Spezialgefängnis sind die Jugendlichen Tag für Tag Gewalt und Misshandlungen durch ihre Wärter ausgesetzt.