Spanisches Verfassungsgericht untersagt vorläufig Referendum in Katalonien

2014-09-29 8

Das spanische Verfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung die Volksbefragung über die Unabhängigkeit Kataloniens untersagt. Die Anordnung ist fünf Monate gültig und soll dem Gericht die Möglichkeit geben, über den Antrag der Zentralregierung in der Hauptsache zu entscheiden. Die Madrider Regierung hatte am Montagmittag ihre Klage gegen die Volksbefragung eingereicht.

Während sich die 12 Richter in Madrid am späten Montagnachmittag zu einer eilig einberufenen Sitzung trafen, stellte der katalanische Ministerpräsident Artur Mas in Barcelona das Weißbuch seiner Regierung zur Unabhängigkeit vor. Es erläutert die Schritte Kataloniens auf dem Weg zur Unabhängigkeit. Gleichzeitig warf er dem Madrider Gericht Voreingenommenheit vor: “Spaniens Verfassungsgericht hat diesmal mit Schallgeschwindigkeit entschieden, sie haben die Schallmauer durchbrochen und in nur einem Tag entschieden”, kritisierte Mas.

Die spanische Regierung hatte am Vormittag in einer Sondersitzung die Klage gegen das Gesetz über die Volksbefragung in Katalonien beschlossen. Nach Rechtsauffassung der Zentralregierung kann ein Referendum nicht in einer einzelnen Region allein, sondern nur im gesamten spanischen Hoheitsgebiet durchgeführt werden. Deshalb müsse das katalanische Vorgehen als verfassungswidrig angesehen werden.

Die katalanische Regierung hatte am Samstag die nichtbindende Volksbefragung für den 9. November angesetzt.