Billigbrustimplantate: TÜV soll Schadenersatz zahlen

2013-11-14 6

Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der TÜV Rheinland zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen habe. Der TÜV kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen.